Probenentnahme von einer schwimmenden Plattform, Aggerverband.
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Blaue Richtlinie

Um die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung durch die Deutsche Umweltgesetzgebung klarzustellen, hat das für Umweltschutz zuständige Landesministerium im Jahr 2010 eine komplette Neubearbeitung der Richtlinie für die „Entwicklung naturnaher Fließgewässer in Nordrhein-Westfalen“ (Blaue Richtlinie) herausgegeben. Die über 100 Seiten umfassende Richtlinie gibt Auskunft zu den fachlichen Grundlagen der verschiedenen in NRW vorkommenden Fließgewässertypen. Anhand von Beispielen werden die Grundsätze einer leitbildgerechten Gewässerunterhaltung mit dem Ziel der Entwicklung zu einem guten ökologischen Gewässerzustand beschrieben.

Demnach sind Eingriffe in das Gewässer auf das notwendige Maß zu beschränken. Eigendynamische Entwicklungen, wie beispielsweise Uferabbrüche, Kiesbänke und natürliches Totholz sollen möglichst zugelassen und gefördert werden. Bestimmte Nutzungen oder Restriktionen, z. B. in städtischen Bereichen, sind dabei bedarfsorientiert zu beachten.

„Unterhaltungsmaßnahmen sollen so weit wie möglich – die Berücksichtigung der Nutzungen vorausgesetzt – eine allmähliche Entwicklung des Gewässers aus einem naturfernen Zustand in einen naturnahen Zustand ermöglichen.“ (Zitat aus der Blauen Richtlinie)

Die „Blaue Richtlinie“ steht auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zum Download zur Verfügung.

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