Die Aggertalsperre: Staumauer aus der Vogelperspektive.
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Interne Meldestelle

Interne Meldestelle für Hinweisgeber nach § 12 HinSchG

Der Aggerverband ist zum ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Umgang mit den Beiträgen seiner Mitglieder verpflichtet. Die Korruptionsprävention hat beim Aggerverband einen hohen Stellenwert und ist fest in den Arbeitsabläufen verankert.
Wir gehen mit dem Thema offen und beispielhaft um, denn als öffentlich-rechtliches Unternehmen tragen wir eine besondere Verantwortung. Die Aufdeckung von Korruptionsfällen in anderen Unternehmen zeigt, dass mit korruptem und unternehmensschädigendem Verhalten Einzelner immer gerechnet werden muss.

Mit der Einführung einer internen Meldestelle setzt der Aggerverband die Vorgaben die sich aus dem „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31.05.2023 ergeben, um.

Eine wichtige Zielsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes ist, dass Benachteiligungen von hinweisgebenden Personen verboten sind und diese so geschützt werden. Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person sind unzulässig. Verstöße gegen dieses Verbot können zu Zahlungen von Schadensersatz und Bußgeldern führen.

Es wird ein Prozess gewährleistet, der es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gleichermaßen ermöglicht Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner bzw. Geschäftspartnerinnen oder Dritte können sich an die interne Meldestelle des Aggerverbandes wenden, wenn sie einen vertraulichen Hinweis auf Verdachtsfälle von Korruption, Betrug, Untreue oder andere schwere Unregelmäßigkeiten geben wollen.

Sie können mit der internen Meldestelle des Aggerverbandes Kontakt aufnehmen, indem Sie eine E-Mail an hinweisgeber@aggerverband.de senden.

Sollten Sie per Post mit der internen Meldestelle Kontakt aufnehmen wollen, senden Sie Ihr Schreiben bitte an:

Aggerverband
Interne Meldestelle gem. § 12 HinSchG
Sonnenstraße 40
51645 Gummersbach

Alternativ können Sie die interne Meldestelle des Aggerverbandes telefonisch unter 02261/36-9001 erreichen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Sie nach vorheriger Terminabsprache das persönliche Gespräch mit der internen Meldestelle suchen. Bei Bedarf kann auch das persönliche Gespräch im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Abgabe von Meldungen, dass die hinweisgebende Person bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Selbstverständlich werden Ihre Hinweise nach Maßgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraulich behandelt. Bitte nutzen Sie hierfür nicht unser allgemeines Kontaktformular.

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